Fortbewegung im öffentlichen Raum –
Wie komme ich von A nach B ?

Ab dem 18. Lebensjahr gibt es für viele Menschen nur einen Gedanken, der alles überstrahlt: Endlich den Führerschein machen!

Da ich seit einigen Jahren Epilepsie habe, habe ich diesen Gedanken schnell aus meinem Kopf gestrichen.
Mein damaliger Arzt hatte mir klar machen wollen, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich wäre und er dafür nicht seine Zustimmung gibt. Außerdem hatte ich so viel Anderes im Kopf, dass ich den Wunsch schnell verdrängen konnte.

Es war zwar ärgerlich, für viele Fahrten die Eltern zu fragen, aber was hilft es zu jammern.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im Ort war eher spärlich.
Und für den Weg zum Ausbildungsbetrieb hatte ich mein Taxi, was pünktlich morgens vor der Tür stand.

Als dann der Umzug in die neue Stadt vollzogen war, eröffnete sich mir eine neue Welt.
Hier gab es deutlich mehr Möglichkeiten an öffentlichen Verkehrsmitteln, die ich vorher nicht kannte.
Ich war nun aber auch darauf angewiesen, diese zu nutzen und selbstständig zu sehen, wie ich von A nach B komme.

Hier habe ich früh gemerkt, dass nun vieles möglich ist, aber auch einige Probleme dazu kamen, die gelöst werden mussten, wenn ich die neue Freiheit nutzen wollte.

In meinem Wohnort gibt es eine Buslinie, die in den Ortskern führt. Um als Rollstuhlfahrer in einen Bus einzusteigen, ist es notwendig, dass entweder die Bordsteinkante an der Bushaltestelle eben zum Einstieg des Busses ist (was selten der Fall ist), oder der Busfahrer aussteigen und eine Rampe zum Einstieg ausklappen muss, wenn sie denn vorhanden ist.
Leider verstehen viele Busfahrer ihren Job lediglich als Busfahrer und nicht als Einstiegshelfer für behinderte Fahrgäste.
Dann kommen eben häufig blöde Sprüche, wenn man freundlich um Hilfe beim Einstieg bittet.
Hier habe ich gemerkt, dass es hilft, wenn man sich ein dickel Fell antrainiert und nicht alles an sich ran lässt. Außerdem sollte man etwaige Vorfälle melden, da kein Fahrgast aufgrund seiner Behinderung von der Mitnahme ausgeschlossen werden darf.

Eine weitere Möglichkeit der Fortbewegung war für mich nun das öffentliche Straßenbahnnetz. Ich muss sagen, dass der Ausbau der barrierefreien Haltestellen hier erstaunlich gut ist. Glücklicherweise gibt es auch Netzkarten online zur Verfügung, wo zu erkennen ist, ob eine Haltestelle mit dem Rollstuhl zu erreichen ist, oder nicht. So lassen sich Fahrten gut planen.

So konnte ich mich nun einigermaßen gut öffentlich fortbewegen und die Umgebung kennenlernen.

So habe ich nun einige Jahre die Vorzüge der neuen Möglichkeiten an öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt; mich aber auch mit den Hindernissen, die einem in den Weg gestellt werden, herumgeschlagen.

Zur Arbeit wurde ich weiterhin mit einem Taxi gefahren.
Es hatte sich bereits eine regelrechte Freundschaft mit dem Taxifahrer entwickelt, da wir uns jeden morgen und jeden Nachmittag sahen.

Ich war nun relativ selbstständig.
Doch das genügte mir nicht mehr.

Ich dachte mir, es muss doch möglich sein, dass ich mich irgendwann nicht mehr mit genervten Busfahrern umgeben, nach barrierefreien Haltestellen suchen, oder jeden morgen um die gleiche Zeit zur Arbeit chauffiert werden muss.
Vor allem, da ich seit einigen Jahren bereits keine Symptome der Epilepsie mehr hatte.

Bei einer der regelmäßigen Kontrollen fragte ich meinen Arzt, wie es rechtlich gesehen mit dem Erwerb des Führerscheins aussieht. Er sagte mir, dass bei Epilepsie eine Anfallsfreiheit von 3 Jahren vorliegen muss. Ab dann wäre laut Gesetz der Erwerb des Führerscheins möglich.

Ich war sehr erleichtert. Es war also nur noch eine Frage der Zeit, bis ich das Unternehmen “Führerschein” in Angriff nehmen konnte.

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