Antrag eines Grad der Behinderung (GdB)

Sobald man eine dauerhafte Einschränkung aufgrund einer Erkrankung oder Unfall erlangt, sollte, neben der notwendigen medizinischen Hilfe, der Weg zum örtlichen Versorgungsamt gehen, um einen Antrag auf einen “Grad der Behinderung” (GdB) zu stellen.

Das Versorgungsamt entscheidet nach einem Gutachten, wie hoch der zugewiesene GdB sein wird. Die Spanne geht in Zehnerschritten von GdB 20 bis GdB 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und hat Anspruch auf besondere Leistungen.

Auf Grundlage des GdB ist geregelt, welche staatlichen Unterstützungen man bekommt. Sie dienen dazu, die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Hier eine gute Übersicht dazu: Link

Es ist also wichtig, beim GdB Antrag sorgfältig vorzugehen und sich gegebenfalls Unterstützung zu holen. Denn je niedriger der GdB, desto niedriger fällt die Unterstützung aus. Auch ein Widerspruch kann sinnvoll sein und sollte geprüft werden, wenn das Ergebnis des Versorgungsamtes angezweifelt wird. Helfen können hier zum Beispiel Sozialverbände wie der VdK.

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